Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der L.A. Transport & Logistik GmbH, Pallaswiesenstraße 180, 64293 Darmstadt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern über Speditions-, Transport- und Logistikleistungen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der ADSp 2017. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Angaben in Anfrageformularen, per E-Mail oder telefonisch gelten als verbindliche Auftragserteilung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu Sendung, Abhol- und Zielort, Termin und Warenbeschaffenheit verantwortlich.
3. Preise und Nebenleistungen
Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Nicht im Grundpreis enthalten und gesondert berechenbar sind insbesondere:
- Wartezeiten am Be- oder Entladeort über 30 Minuten hinaus
- Zusätzliche Ladehilfen (z. B. Hebebühne, Mitnahmestapler)
- Nachnahmegebühren, Zoll- und Grenzabfertigungskosten
- Umlagerungen, Lagerung und Zwischenlagerung
- Nach- oder Umleitungen aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers
- Sonderfahrten, Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrten
Bei erheblichen Kostensteigerungen bei Kraftstoff, Maut oder Personal behält sich der Auftragnehmer eine angemessene Preisanpassung vor.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahnkosten in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Leistungserbringung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit eigenem Fuhrpark und eigenen Fahrern. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nur, wenn ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart oder zur sachgerechten Auftragsdurchführung erforderlich.
Vereinbarte Termine und Fristen werden nach besten Kräften eingehalten. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streiks, Verkehrsstörungen oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände begründen keine Haftung des Auftragnehmers.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sendung transportgerecht zu verpacken und zu kennzeichnen sowie den Auftragnehmer über besondere Eigenschaften der Sendung (z. B. Gefahrgut, Zerbrechlichkeit, Temperaturanforderungen, besonderer Wert) rechtzeitig und schriftlich zu informieren.
Bei Gefahrgut-Sendungen sind die gesetzlichen Kennzeichnungs-, Erklärungs- und Begleitpapierpflichten (insbesondere ADR) vollständig durch den Auftraggeber zu erfüllen.
7. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere HGB, CMR) sowie den ADSp 2017. Insbesondere gelten die Haftungshöchstbeträge nach Ziffer 23 ADSp 2017:
- Bei Güterschäden je Kilogramm 8,33 Sonderziehungsrechte, höchstens jedoch 1,25 Millionen Euro je Schadenfall
- Bei mehreren Schadenfällen aus einem Schadenereignis höchstens 2,5 Millionen Euro
Für Vermögensschäden, die keine Sach- oder Personenschäden sind, ist die Haftung nach Ziffer 23.1.3 ADSp 2017 auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch 125.000 Euro je Schadenfall.
Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Versicherung
Der Auftragnehmer unterhält eine Verkehrshaftungsversicherung entsprechend den Vorgaben der ADSp 2017. Eine Warentransportversicherung (Güterversicherung) zugunsten des Auftraggebers wird durch den Auftragnehmer nur auf ausdrücklichen schriftlichen Auftrag und gegen gesonderte Vergütung abgeschlossen.
9. Reklamation und Verjährung
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind dem Fahrer bei Ablieferung anzuzeigen und auf dem Frachtbrief oder Ablieferbeleg zu vermerken. Nicht erkennbare Schäden sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.
Ansprüche aus dem Speditions- oder Frachtvertrag verjähren gemäß § 439 HGB in einem Jahr; bei Vorsatz oder vorsatzgleichem Verschulden in drei Jahren.
10. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer stehen die gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte an den in seinem Besitz befindlichen Sendungen und sonstigen Vermögensgegenständen des Auftraggebers zu, wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
11. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Darmstadt.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juni 2026. L.A. Transport & Logistik GmbH, Pallaswiesenstraße 180, 64293 Darmstadt.
Pünktlich. Unversehrt. Und jemand geht ans Telefon, wenn’s drauf ankommt.
64293 Darmstadt
- Telefon06151 3929370
- Mobil 24/70157 50123378
- E-Mailinfo@latransport-logistik.de
